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Gast+Küche 2011
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AGB für Lieferungen und Leistungen

1. Geltung der Bedingungen         
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ohne weiteres für Lieferungen und Leistungen von uns, soweit nicht im Einzelfalle etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, und werden vom Kunden mit Vertragsabschluß unter Verzicht auf den Einwand mündlicher Nebenvereinbarungen und die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen als allein bindend für alle Lieferungen anerkannt.      
             
2. Vertragsabschluss      
Angebote und Lieferpreise verstehen sich frei Haus im Rahmen der bestehenden Verkaufstouren. Die Auftragsannahme ist vorbehalten. Aufträge, die weder ausgeführt noch schriftlich bestätigt sind, gelten als nicht angenommen. Der Vertrag mit der Firma Innstolz Käsewerk Roiner KG ist erst dann zustandegekommen, wenn die Firma Innstolz Käsewerk Roiner KG die Auftragsannahme schriftlich bestätigt oder den Auftrag ausführt. Der Kunde ist 5 Wochen an seinen Auftrag gebunden.      
             
3. Lieferzeit, Lieferung         
Etwaige von uns genannte Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Wird unsere Liefermöglichkeit durch höhere Gewalt, unvorhergesehene oder unverschuldete Umstände verzögert, eingeschränkt oder unmöglich, sind wir von unserer Lieferverpflichtung befreit, ohne dass eine Schadensersatzpflicht besteht.      
             
4. Preise, Zahlungsbedingungen    
Gültig ist die jeweilige Preisliste oder der vereinbarte Preis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Unsere Rechnungen sind zahlbar sofort, ohne jeden Abzug. Der Käufer kann nicht wegen etwaiger Gegenansprüche seine Leistungen verweigern oder sie zurückhalten, sowie mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind von uns anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Bei Zahlungen durch von uns akzeptierte Wechsel oder Schecks gilt erst deren Einlösung als Erfüllung. Sämtliche bei der Einlösung von Wechseln oder Schecks entstehenden Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Zur Annahme von Zahlungsmitteln (Inkasso) sind nur die von uns hierzu bevollmächtigten Personen berechtigt. Im Falle eines Zahlungsverzuges oder einer Stundung sind wir berechtigt, ohne Nachweis, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinsatz p.a. in Rechnung zu stellen, unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche, insbesondere Mehrkosten und Spesen. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, sind sämtliche Forderungen zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.      
             
5. Mängel - Gewährleistung         
(1)Wir haften dem Käufer dafür, dass der Kaufgegenstand zum Zeitpunkt, in dem die Gefahr auf ihn übergehen, die vereinbarte Beschaffenheit hat und frei von Sachmängeln ist. Vereinbarte Beschaffenheitsmerkmale gelten nur insoweit als zugesichert, als sie ausdrücklich als solche bezeichnet wurden. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit stellt keinen Sachmangel dar. Etwaige Gewichtsverluste während des Transportes gehen zu Lasten des Käufers. Kühlung bzw. Tiefkühlung unmittelbar nach Anlieferung, soweit zur Qualitätserhaltung der von uns angelieferten Produkten erforderlich, wird vorausgesetzt.
(2)Die Ware ist sofort bei Empfang auf Menge und Qualität zu prüfen. Etwaige Mängelrügen müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung (6 Stunden bei Eiskrem und Tiefkühlkost wegen der leichten Verderblichkeit der Ware), angezeigt werden. Beanstandete Ware ist zur Prüfung zur Verfügung zu halten und muss so lange in produktspezifischer Weise gelagert und sachgemäß behandelt werden. Differenzen, welche die Stückzahl oder die Sorten, der zu einer Lieferung gehörigen Verkaufseinheit betreffen, können nur anerkannt werden, wenn sie sofort bei Empfang der Ware festgestellt und auf dem Lieferschein vermerkt werden. Rücksendungen bedürfen unserer ausdrücklichen Einwilligung. Angebrochene Gebinde und Käseschnitte werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Sie finden auch keine Vergütung, wenn sie trotzdem zurückgesandt werden.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, jedoch nicht länger als die produktbedingte Mindesthaltbarkeitsdauer und beginnt mit der Ablieferung der Sache.
(4) Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge beheben wir die Mängel im Wege der Nacherfüllung. Wir sind berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Nacherfüllung zu verweigern. Im Fall der Verweigerung der Nacherfüllung, ihres Fehlschlagens oder ihrer Unzumutbarkeit für den Käufer ist dieser zum Rücktritt oder Minderung gemäß den Bestimmungen des nachfolgenden Absatzes berechtigt.
(5) Zum Rücktritt vom Vertrag - soweit der Rücktritt nicht gesetzlich ausgeschlossen ist - oder zur Minderung des Kaufpreises ist der Käufer erst nach erfolglosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Frist zur Nacherfüllung berechtigt, es sei denn, die Fristsetzung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Im Fall des Rücktritts haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogene Nutzungen nicht für die eigenübliche Sorgfalt, sondern für jedes fahrlässige und vorsätzliche Verschulden.
(6)Für etwaige Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers gelten die Bestimmungen in Klausel.      
             
6. Haftungsbeschränkung      
(1)Soweit wir nicht wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder des Fehlens der vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale haften, werden Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen. Unberührt bleiben die Haftung für unabdingbare Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Soweit nach Abs. 1 die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch zugunsten unserer Mitarbeiter bei der direkten Inanspruchnahme durch den Käufer.
(3) Im Falle einer lediglich leichten Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Sämtliche Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr seit Ablieferung der Sache an den Kunden, im Falle einer deliktischen Haftung an Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründeten Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang.
(5) Für fehlerhafte oder falsche EAN-Strichcodierung unserer Vorlieferanten wird von uns keine Haftung übernommen.
                  
7. Eigentumsvorbehalt         
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Kunde ist berechtigt, die von uns gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern oder zu verarbeiten, nicht aber sie zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Der Kunde ist verpflichtet, uns Auskunft über diese Forderungen zu erteilen und uns insbesondere im Falle des Eingreifens Dritter sofort zu benachrichtigen. Forderungen aus dem Weiterverkauf der von uns gelieferten Waren werden in der Höhe der offenen Rechnungsbeträge sicherheitshalber an uns abgetreten. Der Käufer bleibt ermächtigt, die Forderungen einzuziehen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, haben wir jedoch das Recht, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen.      
             
8. Rücktrittsrecht/Fremde Zugriffe      
Wir sind berechtigt, von noch nicht erfüllten Kaufverträgen durch Erklärung gegenüber dem Käufer ohne Fristsetzung zurückzutreten und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz zu verlangen, wenn der Käufer seine Zahlungen ernsthaft und endgültig verweigert, ein gerichtliches Insolvenzverfahren gegen ihn beantragt wird oder außergerichtliche Vergleichsverhandlungen eingeleitet sind. Der Käufer ist verpflichtet, gerichtliche Maßnahmen oder andere Zugriffe dritter Personen auf die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware uns unverzüglich mitzuteilen. Tritt eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers ein, so werden unsere Forderungen sofort fällig. Vorhandene Eingentumsvorbehaltsware ist auf Verlangen an uns zurückzugeben.      
9. Zustellung         
Auch bei vereinbarter Zustellung sind wir zur Zustellung an den Kunden nur verpflichtet, wenn die technischen Möglichkeiten für eine Zustellung bei uns und dem Kunden vorliegen und die Kosten für die Zustellung gedeckt werden. Soweit bei Zustellung der Ware an den Kunden der Kunde nicht zur üblichen Zeit am Abladeplatz anwesend ist, erfolgt die Abstellung am vereinbarten Abladeplatz ausschließlich auf Risiko des Empfängers.
     
10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit         
(1) Für diese Geschäfts- und Lieferbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort für Zahlungen und Gerichtsstand ist Rotthalmünster.
(3) Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird Rotthalmünster als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten vereinbart.
(4) Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.  
                
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der INNSTOLZ Käsewerk Roiner KG - Rotthalmünster/Deggendorf für Gewerbetreibende   
             
Stand: 01.03.2009